sie ist seither in der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen. Der Beschuldigte wird für diese Tat seinem Verschulden entsprechend mit einer langjährigen Freiheitsstrafe bestraft. Insgesamt erscheint daher die von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuungssumme den konkreten Umständen angemessen. Die Genugtuungssumme von CHF 20'000.00 zu Gunsten der Privatklägerin, zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 19. Dezember 2022, wird daher bestätigt. 34. Kosten des Zivilpunktes Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VII. Kosten und Entschädigung