66 tons Zürich SB200159 vom 18. Januar 2021 E. VII.4.). Sodann wird mit Blick auf die Ausführungen in der Zivilklage und im vorinstanzlichen Urteil an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht im Urteil 6B_289/2008 vom 17. Juli 2008 mit dem von der Vorinstanz genannten Rahmen der Regelgenugtuungen bei lebensgefährlichen Verletzungen die Lehrmeinung GURZELER wiedergab (E. 10.4 des genannten Urteils m.w.H.). Nach Auffassung der Kammer besteht indes kein Anlass für eine Reduktion der vorinstanzlich bemessenen Genugtuungssumme.