781 f., S. 68 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es ist festzuhalten, dass die in der Zivilklage erläuterten Urteile allesamt vor über 20 Jahren ergangen sind und in neueren Urteilen bei Raubüberfällen und Opfern im Pensionsalter Genugtuungssummen zwischen CHF 5'000.00 und CHF 10'000.00 gesprochen wurden (vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2023.141 vom 11. März 2024 E. 5.2; Urteil des Obergerichts des Kan-