_ beantragte oberinstanzlich in Bestätigung des oberinstanzlichen Urteils die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 20'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 19. Dezember 2022 an die Privatklägerin C.________ (pag. 913). Zur Begründung verwies er auf die Erwägungen der Vorinstanz und führte weiter aus, die Privatklägerin habe nur aufgrund einer Notoperation gerettet werden können und sei seit dem Vorfall nicht mehr die gleiche. Sie habe tragischerweise selbst bei der Polizei zu Protokoll gegeben, für ihre Söhne eine Last geworden zu sein.