33. Genugtuung 33.1 Rechtliche Grundlagen Für die Anspruchsgrundlagen der Genugtuung kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 780 f., S. 67 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 33.2 In concreto Rechtsanwalt D.________ beantragte oberinstanzlich in Bestätigung des oberinstanzlichen Urteils die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 20'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 19. Dezember 2022 an die Privatklägerin C.