Die Weg- und Gesundheitskosten sowie die Deliktsbeträge stehen in Zusammenhang mit den Verurteilungen des Beschuldigten. Dieser hat erwiesenermassen in rechtswidriger und schuldhafter Weise durch den Raubüberfall vom 19. Dezember 2022 der Privatklägerin teilweise lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Die geltend gemachten Schadenspositionen sind ohne Weiteres auf das schädigende Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin im Umfang von CHF 1'345.35 zzgl. Zins seit dem 29. Juni 2023 (mittlerer Verfalltag, vgl. pag.