64 Deliktsbeträgen von insgesamt CHF 203.40 (durch die unrechtmässige Verwendung der beim Raubüberfall entwendeten Q.________(Bankkarte) zum Erwerb von Google-Play Karten und Zigarettenpapier) resp. CHF 150.00 (Barbetrag, welcher – anders als die Gegenstände, die sich in der gestohlenen Handtasche befanden – der Privatklägerin nicht retourniert wurde). Die Weg- und Gesundheitskosten sowie die Deliktsbeträge stehen in Zusammenhang mit den Verurteilungen des Beschuldigten.