32. Schadenersatz 32.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen der adhäsionsweise geltend gemachten Schadenersatzforderung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 776 f., S. 67 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 32.2 In concreto Rechtsanwalt D.________ beantragte für die Privatklägerin oberinstanzlich, der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zur Bezahlung von CHF 1'345.35 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 29. Juni 2023, unter Vorbehalt der Nachklage gemäss Art. 46 Abs. 2 OR, an die Privatklägerin zu verurteilen (pag. 913).