Die Kammer kann zum heutigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit prognostizieren, wie sich die Situation in Somalia im Allgemeinen und im Gebiet um Mogadishu im Speziellen mittel- bis langfristig entwickeln wird. Sie verkennt nicht, dass gemäss SEM zwangsweise Ausschaffungen nach Somalia heute nicht möglich sind. Der Wegweisungsvollzug ist nach Angaben des SEM zwar aufwändig, aber weder unmöglich noch generell unzulässig. Insbesondere bleiben freiwillige Ausreisen möglich.