Er wurde detailliert über die Örtlichkeiten in Mogadischu befragt, ebenso über die Machtverhältnisse in den Quartieren (pag. 655 f.). Im Anschluss an die erwähnte Befragung wurde eine interne Aktennotiz am 29. Juni 2009 erstellt, wonach der Beschuldigte wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs vorläufig aufzunehmen sei (pag. 652). Begründet wurde dies damit, dass der Gesuchsteller aus Mogadischu stamme und für Gesuchsteller, die aus den Gebieten südlich von Galkayo stammten, die vorläufige Aufnahme zu verfügen sei. Mit Entscheid vom 10. Juli 2009 wies das Bundesamt für Migration sodann das Asylgesuch