Aus der Befragung anlässlich der Einreise und des Stellens eines Asylgesuchs gab der Beschuldigte am 11. August 2008 zu Protokoll, aus Mogadischu zu stammen, wo er geboren wurde und bis zur Ausreise nach AL.________ (Ortschaft in Äthiopien) gelebt habe (pag. 681). Dies bestätigte er auch bei der Anhörung nach Art. 29 Abs. 1 AsylG vom 14. April 2009 (pag. 653 ff., insb. pag. 655). Er wurde detailliert über die Örtlichkeiten in Mogadischu befragt, ebenso über die Machtverhältnisse in den Quartieren (pag.