Die Mutter solle gemäss Angaben einer Sozialarbeiterin vom 23. November 2022 in AP.________ (Ortschaft), Kenia leben [Anm. der Kammer: Wie bereits dargelegt, gab der Beschuldigte im Strafverfahren zu Protokoll, es seien nunmehr beide Elternteile verstorben]. Ob der Beschuldigte noch über weitere familiäre und verwandtschaftliche Beziehungen in der Schweiz oder im Herkunftsstaat verfüge, entziehe sich der Kenntnis der Dienststelle. Den edierten SEM-Akten ist Folgendes zu entnehmen: Aus der Befragung anlässlich