Ebenfalls sei eine freiwillige Rückkehr möglich. Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration der Stadt Biel erläuterte in ihrem aktualisierten Bericht vom 18. Februar 2025, dass der F- Ausweis des Beschuldigten bis am 14. September 2023 gültig gewesen sei und eine Verlängerung bei ihnen hängig sei (pag. 883). Gemäss Bericht sei der Beschuldigte ledig und lebe allein in AK.________ (Ortschaft). Dieser habe angegeben, nur noch seine Eltern im Heimatland zu haben, da sein einziger Bruder im September 2007 ums Leben gekommen sei. Die Mutter solle gemäss Angaben einer Sozialarbeiterin vom 23. November 2022 in AP.