Auch im aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts D-8015/2024 vom 10. Februar 2025 wird diese Einschätzung, insbesondere zu Puntland, bestätigt (E.8.2.1 des genannten Urteils). 28.3.3 Ausländerrechtliche Situation des Beschuldigten Gemäss dem aktualisierten Bericht des SEM vom 11. Februar 2025 (pag. 880 f.) reiste der Beschuldigte am 30. Juli 2008 in die Schweiz ein und stellte am 31. Juli 2008 ein Asylgesuch. Dieses wurde am 10. Juli 2009 abgewiesen und die Wegweisung verfügt. Hingegen wurde auf den Vollzug der Wegweisung verzichtet und eine vorläufige Aufnahme ausgesprochen.