Zusammenfassend kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Sicherheitslage in Somaliland als relativ stabil bezeichnet werden könne (E. 9.3.4 f. des genannten Urteils). Im aktuelleren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1722/2020 vom 13. Dezember 2022 bestätigte das Gericht, dass im grössten Teil Somalias (Landesteile Süd- und Zentralsomalia) seit längerer Zeit Verhältnisse herrschen, die dazu führen, den Wegweisungsvollzug generell – das heisst ungeachtet aller individueller Umstände – als unzumutbar zu qualifizieren (E. 12.2 des genannten Urteils mit Verweis auf BVGE 2013/27 E. 8.3 m.w.H.).