Damit entspricht diese aktuelle Einschätzung derjenigen, wie sie sich im Zeitpunkt der vorinstanzlichen Beurteilung zeigte (pag. 774, S. 61 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Betreffend Somalia gibt es eine aktive Reisewarnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), wobei zur allgemeinen Situation des Landes Folgendes festgehalten wird: «Seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 ist Somalia als Einheitsstaat zerfallen. Seit 2012 gibt es in Mogadischu zwar wieder eine international anerkannte, föderale Regierung. Sie kann jedoch die Staatsgewalten nur in wenigen Gebieten ausüben.