Gemäss Bundesgericht genügt (im Zusammenhang mit Ersttätern) bei schweren Straftaten auch bereits ein geringes Risiko, um von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit auszugehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1368/2022 vom 30. Mai 2022 E. 4.4.6). Sodann bedarf es gemäss der aus dem Ausländerrecht stammenden «Zweijahresregel» bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr ausserordentlicher Umstände, damit das private Interesse des Betroffenen an einem Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_771/2022 E. 1.3).