Der Beschuldigte befindet sich seit rund 17 Jahren in der Schweiz, was zweifelsohne als lange Aufenthaltsdauer zu bezeichnen ist ein gewichtiges Interesse an einem hiesigen Verbleib begründet. Der Beschuldigte befindet sich als vorläufig aufgenommener Ausländer in der Schweiz, wobei die Verlängerung des F-Ausweises bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, der Stadt Biel hängig ist. Er beherrscht die deutsche Sprache gut, spricht aber ebenso die Sprache seines Heimatstaats (Somalisch). In sozialer und beruflicher Hinsicht konnte sich der Beschuldigte in der Schweiz nicht integrieren.