Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat Der Beschuldigte wurde in Somalia geboren und lebte dort rund 16 Jahre. Er kam gemäss eigenen Angaben in die Schweiz, um sich ein besseres und sichereres Leben zu suchen (pag. 162 Z. 248 und pag. 537 Z. 38 f.). Zu berücksichtigen ist, dass der Beschuldigte die Landessprache Somalias beherrscht und es ist davon auszugehen, dass er auch mit den dortigen Gepflogenheiten und der Kultur nach wie vor vertraut ist. Er gab allerdings zu Protokoll, sich eine Rückkehr nach Somalia nicht vorstellen zu können (pag. 536 Z. 34).