Die nun vorliegende Tat ist die erste und auch einzige nach über acht Jahren straffreiem Verhalten. Die vom Beschuldigten gezeigte Reue erscheint der Kammer insgesamt aufrichtig. Allerdings zeigen nicht zuletzt die Führungsberichte des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 3. Januar 2024 (pag. 888) und 21. Februar 2025 (pag. 886) auf, dass der Beschuldigte mitunter Mühe hat, sich an geltende Regeln zu halten, musste er doch wiederholt wegen Cannabiskonsums sanktioniert werden. Nach Auffassung der Kammer ist mehr als fraglich, ob dem Beschuldigten nach der Haftentlassung eine Kehrtwende gelingen könnte.