162 Z. 264 f.). Im Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 21. Februar 2025 (pag. 886 f.) wird festgehalten, dass der Beschuldigte bislang keine Besuchende empfangen habe, aber regelmässig telefonische Aussenkontakte pflege. Befragt hierzu gab der Beschuldigte oberinstanzlich zu Protokoll, es handle sich um Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz (pag. 901 Z. 168 und 171).