Der Beschuldigte hält sich im Zeitpunkt des Urteil des Berufungsgerichts rund 17 Jahre und somit seit geraumer Zeit in der Schweiz auf. Inzwischen hat er sich länger in der Schweiz als in Somalia aufgehalten, allerdings verbrachte er dort die prägenden Kinder- und Jugendjahre. 28.2.2 Berufliche und finanzielle Integration Der Beschuldigte hat weder in Somalia noch in der Schweiz eine Ausbildung absolviert (pag. 162 Z. 268).