Nachdem der Beschuldigte im März 2020 angegeben habe, die Schweiz nie verlassen zu haben, hat das SEM am 13. März 2020 die vorläufige Aufnahme erneut verfügt. Der F-Ausweis des Beschuldigten war zuletzt bis am 14. September 2023 gültig; eine Verlängerung ist derzeit bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, der Stadt Biel hängig (pag. 883). Der Beschuldigte hält sich im Zeitpunkt des Urteil des Berufungsgerichts rund 17 Jahre und somit seit geraumer Zeit in der Schweiz auf.