Gemäss dem Bericht des SEM vom 11. Februar 2025 galt der Beschuldigte vom 6. Dezember 2016 bis 1. April 2017 sowie vom 28. April bis 7. November 2017 als verschwunden. Gemäss Mitteilung des SEM vom 27. November 2017 wurde aufgrund des unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten seit dem 8. Dezember 2016 davon ausgegangen, dass dieser die Schweiz verlassen habe und die vorläufige Aufnahme wurde deshalb beendet. Nachdem der Beschuldigte im März 2020 angegeben habe, die Schweiz nie verlassen zu haben, hat das SEM am 13. März 2020 die vorläufige Aufnahme erneut verfügt.