51 28.2 Härtefallprüfung 28.2.1 Anwesenheitsdauer des Beschuldigten in der Schweiz Der Beschuldigte ist in Mogadishu, Somalia, geboren und aufgewachsen (pag. 412). Er lebte dort 16 Jahre bis zu seiner Ausreise nach AL.________ (Ortschaft in Äthiopien) im Jahr 2007. Am 30. Juli 2008 reiste er im Alter von 16 Jahren in die Schweiz ein und stellte am darauffolgenden Tag ein Asylgesuch. Mit Verfügung des SEM vom 10. Juli 2009 wurde das Asylgesuch des Beschuldigten abgewiesen und die Wegweisung angeordnet.