28. Erwägungen der Kammer zur Landesverweisung 28.1 Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen Der Beschuldigte ist somalischer Staatsangehöriger und damit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Gemäss voranstehender Ausführungen wurde er u.a. wegen qualifizierten Raubs nach Art. 140 Ziff. 4 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogsdelikt im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB, was im Regelfall eine obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).