Dass er hier ein soziales Umfeld habe, würden nicht zuletzt seine Telefonkontakte aus dem Gefängnis zeigen. In Somalia müsste er demgegenüber bei Null anfangen. Der Beschuldigte sei stets um Arbeit bemüht gewesen und wolle sich auch künftig beruflich eine Existenz aufbauen und sein Leben in den Griff bekommen. Die bisherige Zeit im Strafvollzug sei ein wichtiger Denkzettel für den Beschuldigten. Im Gegensatz zu Somalia habe er in der Schweiz die Möglichkeit, seine persönliche Situation zu verbessern. Die Resozialisierungschancen in Somalia seien demgegenüber inexistent. Ein Härtefall sei insgesamt zu bejahen.