900 Z. 101 f.). Bereits anlässlich der delegierten Einvernahme vom 19. Dezember 2022 erklärte er, mit der gestohlenen Bankkarte Google-Play-Karten gekauft zu haben, weil man deren Code nach Kenia schicken und es dann dort in Bargeld umgewandelt werden könne (pag. 138 Z. 171). Die Angaben des Beschuldigten zur Krankheit seiner Mutter und seinen bisherigen Bemühungen um finanzielle Unterstützung blieben nach Auffassung der Kammer insgesamt eher vage und unbelegt, weshalb offenbleiben muss, inwiefern seine Angaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen.