Dies habe zu einem Arrest von 3 Tagen sowie einer Beschränkung der Aussenkontakte vom 3. Februar 2025 bis am 31. März 2025 geführt. Im Zusammenhang mit der Arbeit in der JVA wird im Führungsbericht erwähnt, dass der Beschuldigte seit dem 11. April 2024 im Bereich der Küche beschäftigt werde, wobei er offenbar seine ihm zugewiesenen Aufträge selbständig und gewissenhaft erledige. Sein Verhalten gegenüber dem Personal wie auch gegenüber den Miteingewiesenen wird als stets anständig und korrekt beschrieben. Mit dem von ihm erwirtschafteten Arbeitsentgelt pflege der Beschuldigte einen guten Umfang.