886 f.) zu erwähnen. Darin wird der Beschuldigte als ruhig, freundlich und hilfsbereit beschrieben. Es habe der Verdacht auf Cannabiskonsum bestanden, welcher der Beschuldigte anlässlich der Konfrontation mit diesem Verdacht am 1. Februar 2025 unumwunden zugegeben habe. Dies habe zu einem Arrest von 3 Tagen sowie einer Beschränkung der Aussenkontakte vom 3. Februar 2025 bis am 31. März 2025 geführt.