23. Täterkomponente 23.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte wurde am A.________ in Mogadishu (Somalia) geboren. Sein Vater verstarb als er zwei Jahre alt war; seine Mutter ist gemäss eigenen Angaben an der erstinstanzlichen Verhandlung inzwischen ebenfalls verstorben. Der Beschuldigte lebte bis zu seinem 16. Lebensjahr in Somalia und reiste am 30. Juli 2008 als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz ein (pag. 161 Z. 17, pag. 883). Bis zu seiner Inhaftierung lebte er vom Sozialdienst. Er hat weder in Somalia noch in der Schweiz eine Ausbildung absolviert (pag. 162 Z. 268 und 271).