763], welche für die Missachtung einer mündlichen Wegweisung in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers vorgesehen ist). Folglich erachtet die Kammer in Anwendung der VBRS-Richtlinien eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen, welche asperationsweise wiederum mit 2/3, ausmachend 10 Strafeinheiten, berücksichtigt wird. 22. Zwischenfazit nach Tatkomponenten Nach dem Gesagten resultiert eine Tatkomponentenstrafe von 5 Jahren und 30 Tagen.