44 Insgesamt erachtet die Kammer hierfür eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Hiervon sind 2/3, ausmachend 20 Strafeinheiten, zu asperieren. 21.2 Hausfriedensbruch Der Beschuldigte betrat am 21. Dezember 2022 trotz gültigem Hausverbot vom 15. Oktober 2022 die L.________-Filiale an der K.________(Strasse) in 2505 Biel (pag.