21. Asperation für die weiteren Straftaten 21.1 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor: Der Täter bezieht beim Bankomaten CHF 2'000.00 Bargeld mit einer Bankkarte, von der er weiss, dass sie gestohlen ist und von der er den Pincode kennt.