15. Qualifikation gemäss Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGB Da vorliegend eine Verurteilung wegen qualifizierten Raubs i.S.v. Art. 140 Ziff. 4 StGB erfolgt, erübrigt sich die Prüfung der Eventualanklage des qualifizierten Raubs nach Art. 140 Abs. 3 Ziff. 3 StGB.