Der Beschuldigte wählte sein Opfer – eine ältere, langsam und in kleinen Schritten gehende sowie sich auf einem Regenschirm abstützende Frau – gezielt aus. Wie bereits dargelegt, wollte der Beschuldigte der Privatklägerin die Tasche zunächst überraschend von hinten entreissen, wobei er keinen Erfolg hatte. In der Folge zog er von vorne ein zweites, stärkeres Mal an der Handtasche. Das überraschende, rasche und heftige Einwirken des Beschuldigten auf die Handtasche sowie die sich zeigende körperliche Situation der Privatklägerin verunmöglichten es ihr, sich bei einem Sturz aufzufangen.