mehr nach dem zweiten, stärkeren Reissen an der Tasche umfallen könnte und dabei auch die Möglichkeit bestand, dass es sich durch einen Aufprall des Kopfes auf dem Asphalt lebensgefährlich verletzen könnte. Aufgrund der sich dem Beschuldigten zeigenden Umstände ist das Risiko der Tatbestandsverwirklichung als gross zu bezeichnen. Der Beschuldigte wählte sein Opfer – eine ältere, langsam und in kleinen Schritten gehende sowie sich auf einem Regenschirm abstützende Frau – gezielt aus.