Ein Entreissdiebstahl stellt in der Regel gerade keinen Raub dar, kann aber zu einem solchen werden. Entscheidend bei der juristischen Abgrenzung zwischen Raub und Entreissdiebstahl ist, ob das Opfer besonderen Widerstand leistet, den der Täter brechen muss, d.h. Widerstand, der seinerseits Reaktion auf das bis dahin noch nicht gelungene Entreissen darstellt. Es geht diesbezüglich nicht bloss um denjenigen Widerstand, der sich ohnehin aus der Tatsache ergibt, dass z.B. eine Tasche gehalten wird.