Der Beschuldigte sah, dass die Privatklägerin zu Boden fiel und entfernte sich in der Folge unter Mitnahme der Tasche der Privatklägerin vom Tatort. Mit der in der Tasche der Privatklägerin aufgefundenen Q.________(Bankkarte) wollte der Beschuldigte möglichst viele Käufe tätigen, wobei es ihm gelang, an der G.________ Tankstelle, F.________(Strasse) in Biel, der I.________ Tankstelle, H.________(Strasse) in Biel sowie im Kiosk der J.________(Veranstaltungsort)