Aufgrund des plötzlich fehlenden Widerstands kam die Privatklägerin unkontrolliert seitlich-rückwärts zu Fall, wobei sie ihren Körper und ihren Kopf am Boden aufschlug. Dabei erlitt die Privatklägerin einen linksseitigen Schädeldach- und Basisbruch mit Blutung unter die harte Hirnhaut und Kontusionsblutungen in das Hirngewerbe des linken Schei- tel- und Schläfenlappens. Diese Blutungen führten zu einer Verdrängung von Hirngewebe mit Kompression des Hirnkammersystems, weshalb eine umgehende, neurochirurgische Ausräumung der Blutmasse erforderlich wurde, um eine drohende, lebensbedrohliche Einklemmung des Hirns abzuwenden.