__ ein, welche den Bus sogleich bei der nächsten Haltestelle wieder verliess. Der Beschuldigte, welcher die Privatklägerin aufgrund ihres Alters, ihres körperlichen Zustands und des potenziellen Deliktsguts (Handtasche) als geeignetes Opfer für den Diebstahl erachtete, verliess den Bus ebenfalls und folgte der Privatklägerin weg von der Haltestelle in den E.________(Strasse) in Biel. Die Privatklägerin benutzte einen Regenschirm als Gehhilfe und lief in kleinen, langsamen Schritten, was der Beschuldigte erkannte.