11. Beweisergebnis Gestützt auf die obigen Ausführungen erachtet die Kammer folgenden Sachverhalt als erwiesen: Der Beschuldigte befand sich am Vormittag des 19. Dezember 2022 im Bus .________(Nr.), nachdem er am Vorabend den Entschluss fasste, an jenem Tag einen Diebstahl zu begehen. In O.________(Ortschaft) stieg die 73-jährige Privatklägerin C.________ ein, welche den Bus sogleich bei der nächsten Haltestelle wieder verliess.