Dann habe ich es ein zweites Mal versucht und ihr die Tasche weggenommen.» (pag. 899 Z. 77); - Auf Frage, was er sich vorgestellt habe, was mit der Dame passiere: «Ich habe mir nichts vorgestellt.» (pag. 900 Z. 98). Die Kammer gelangt zur Auffassung, dass aufgrund der konstanten Aussagen des Beschuldigten und des konkreten Tatvorgehens (E. II.10.2 hiervor) davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte in der Tat beabsichtigte, dem Opfer die Tasche