159 Z. 162); - Auf Frage, was seiner Meinung nach passieren könne, wenn man rücklings auf den Boden fällt und mit dem Kopf aufschlägt: «Das ist lebensgefährlich.» (pag. 160, Z. 165). Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. Januar 2024 (pag. 529 ff.) - Auf Frage, was dann beim zweiten Ziehen passiert sei: «Etwas, was ich nicht erwartet habe: sie ist umgefallen.» (pag. 531 Z. 3); - Auf Vorhalt der eigenen Aussagen, wonach er nicht erwartet habe, dass sie zu Boden gehe: «Ja, ich war überrascht, ich habe das nicht erwartet. Wenn ich gewusst hätte, dass sie zu Boden geht, hätte ich nicht nach der Tasche gegriffen.