27 muss er bereits erkannt haben, dass es sich bei ihr um eine in ihren Abwehr- und Fluchtmöglichkeiten eingeschränkten, ältere Dame handelte. Als diese den Bus verliess, wobei sie sich wiederum am Geländer festhalten musste, erachtete der Beschuldigte die Gelegenheit als günstig. Er entfernte sich zunächst dem designierten Opfer folgend noch von der Bushaltestelle bzw. der dichtbesiedelten, befahrenen Strasse.