Als weiteres Indiz ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte auch sein Entdeckungsrisiko minimiert hat, indem er nicht bereits in der belebten Umgebung des Bahnhofs Biel jemanden überfiel, sondern hierfür nach ausserhalb des Stadtzentrums fuhr und auch beim Überfall auf die Privatklägerin zuwartete, bis sie sich genügend von der Bushaltestelle und der dichtbesiedelten, befahrenen Strasse auf dem Nebenweg des E.________(Strasse) befanden. Nachdem er zwar das Alter der Privatklägerin nicht einschätzen konnte, hingegen aber klarerweise gesehen hat, dass diese gebrechlich war und sich nur mühsam und langsam sowie unter Hilfe einer Gehhilfe mit kleinen Schritten fortbewegen