Endstation). Wie erwähnt, handelte es sich um den 19.12.2022, einen Montagvormittag in der Vorweihnachtszeit, zwischen 10:44 und 11:34 Uhr, wobei der Beschuldigte eine knappe halbe Stunde mit dem Bus quer durch die ganze Stadt fuhr. Die Privatklägerin dürfte wohl also kaum die einzige Passagierin auf dieser langen Busfahrt gewesen sein. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Beschuldigte auf ein «passendes Opfer» gewartet hat – weshalb er seine Aussage auch dahingehend korrigierte, dass die Privatklägerin die einzige Person gewesen sei, die er im Bus «gesehen» habe (also nicht, die im Bus anwesend gewesen sei). Wie hiervor ausgeführt, hatte der Beschuldigte sein Vorhaben bereits am