738, S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Hinsichtlich der Opferauswahl hat der Beschuldigte stets beteuert, dass er die Privatklägerin nicht aufgrund ihres Alters oder ihrer Gebrechlichkeit als «leichtes Opfer» ausgesucht habe, sondern, dass sie an jenem Tag einfach die einzige Person gewesen sei, die er im Bus gesehen habe. Die Route des Beschuldigten lässt sich anhand des Fahrplans der Verkehrsbetriebe Biel und der SBB (vgl. Biel/Bienne, Bahnhof/Gare nach Biel/Bienne, AI.________ | Das Online-Portal der SBB für Fahrplan sowie Zug und ÖV und BHF_C_2_ORPPL.pdf (vb-tpb.ch)) wie folgt rekonstruieren: