Dieser zog diesmal stärker an der Tasche und die Privatklägerin hielt solange dagegen, wie sie konnte. Als es dem körperlich überlegenen Beschuldigten schliesslich gelang, ihr die Handtasche zu entreissen, kippte die Privatklägerin infolge des plötzlich fehlenden Widerstands seitlich nach hinten, verlor das Gleichgewicht und kam (aufpral-