Nachdem es dem Beschuldigten dabei aber nicht gelang, ihr die Handtasche zu entreissen, setzte er gemäss eigenen Angaben zu einem zweiten, stärkeren Zug – diesmal von vorne – an. Anders als beim ersten Zug, konnte die Privatklägerin den Beschuldigten nun nicht nur sehen, sondern wusste aufgrund seines ersten misslungenen Versuches auch um dessen Absicht, ihr die Handtasche entreissen zu wollen, weshalb sie sich beim zweiten, stärkeren Zug ganz bewusst dagegen zur Wehr setzte, indem sie dagegen hielt.